Elektrofahrzeuge & Fuhrpark
Clean Vehicles Directive (CVD)
Aufgepasst! Sie möchten Ihren Fuhrpark erneuern oder erweitern? Sie sind dazu zum öffentlichen Vergabeverfahren verpflichtet? Oder Sie möchten Dienstleistungen für bestimmte Verkehrsdienste beauftragen?
Seit dem 02. August 2021 gelten gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1161, der sogenannten Clean Vehicles Directive vom 20. Juni 2019, bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestziele für saubere Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse. Mit dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, kurz: SaubFahrzeugBeschG, hat der Bundesrat und Bundestag das Gesetz auf Bundesebene verabschiedet.
Wie hoch sind die Mindestziele und für wen gelten sie? Die SAENA stellt Ihnen dazu eine Arbeitshilfe zur Verfügung. Weiterhin erhalten Sie verschiedene Informationen in Form von Veranstaltungsunterlagen auf der SAENA-Seite.
Factsheet zur CVD aus der Workshop-Reihe „Alternative Antriebe und Kraftstoffe“ des Nationalen Kompetenznetzwerks für nachhaltige Mobilität (NaKoMo).
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bietet Ihnen eine Übersicht über häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Umsetzung der CVD in Deutschland.
Digitale Plattform für die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten
Sie wollen Ihren Fuhrpark elektrifizieren? Besuchen Sie die digitale Plattform der SAENA www.saena-fuhrparkmanagement.de. Die Webseite soll Ihnen dabei helfen, Ihre Flotte und deren Ökobilanz zu analysieren und schrittweise zu verbessern. Die Plattform unterstützt Sie mit Erfahrungsberichten, Fachwissen, Arbeitshilfen und verschiedenen Analyse-Tools. Zudem bietet sie Ihnen die Möglichkeit, sich mit anderen Fuhrparkverantwortlichen auszutauschen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der SAENA.
Gesetzeskarte Elektromobilität
Die NOW GmbH bietet mithilfe der Gesetzeskarte Elektromobilität (PDF) einen Umfangreichen Überblick über zentrale Strategien, Gesetze und Verordnungen auf Bundes-, europäischer und nationaler Ebene zum Thema Elektromobilität.