GEIG-Novelle: Rechtliche Neuerungen für Ladeinfrastruktur in und an Gebäuden

01.12.2026, 14:00 bis 15:00 Uhr

Zum 1. Januar 2027 tritt die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) mit neuen Anforderungen an die Ladeinfrastruktur von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Kraft. Rechtsanwältin Dr. Katharina Boesche gibt einen kompakten Überblick zur neuen Rechtslage, zu Fristen sowie zu praktischen Auswirkungen und beantwortet anschließend Fragen.

Das GEIG regelt, in welchem Umfang Gebäude bei Neubau und größeren Renovierungen sowie im Bestand mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden müssen.

Die Novelle passt unter anderem die Schwellenwerte für die Ausstattungspflicht an und erweitert die Anforderungen für bestehende Nichtwohngebäude. Außerdem gewinnt intelligentes Laden an Bedeutung.

Schwerpunkte

  • Überblick zu GEIG und GEIG-Novelle

  • Wesentliche Neuerungen und praktische Auswirkungen

  • Fristen und Zuständigkeiten

  • Typische Fragen aus der Umsetzung

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über rechtliche Entwicklungen zu informieren und stellen Sie Ihre Fragen an Frau Dr. Katharina Boesche (Boesche Rechtsanwälte PartGmbB).

Die Teilnahme an der Onlineveranstaltung ist kostenfrei.

Für diese Veranstaltung ist kein Ablaufplan hinterlegt.

Anmeldung

Veranstaltungszeit:

01.12.2026
14:00 bis 15:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Online

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Anlagen